Ist eines der drei blauen Schilder am Weg angebracht, bist Du als Erwachsener dazu verpflichtet mit Deinem Rad dort zu fahren. Die Straße darfst Du somit nicht nutzen.
radwege_zeichen_237
radwege_zeichen_240
radwege_zeichen_241
Die Stadt Mainz überprüft seit 2011 diese sogenannte „Radwegebenutzungspflicht“ und hebt diese Verpflichtung auf, wo es sinnvoll erscheint.

Radfahren auf Radwegen ist risikoreich. Viele Unfälle entstehen, wenn Radfahrende an Einmündungen oder Zufahrten von Autofahrenden übersehen werden.

Im Straßenverkehr bist Du gut sichtbar und dadurch sicherer unterwegs. Fühlst Du Dich auf der Fahrbahn nicht sicher, kannst Du ungezwungen auf den weiterhin bestehenden Radweg ausweichen.

Dir eröffnet diese Veränderung in Mainz vollkommen neue Möglichkeiten. In Zukunft können Autofahrende und Radfahrende Verkehrsflächen gemeinsam und entschleunigt nutzen.

Weitere Informationen zur Radwegebenutzungspflicht auf der Webseite der Stad (mainz.de)

Informationen zur Idee der gemeinsam genutzten Verkehrsfläche (vcd.org)

Artikel zum aktuellen Stand der Radwegebenutzungspflicht

Seit September pflegen wir eine Karte, auf der wir den aktuellen Status der Benutzungspflicht von Radwegen in Mainz darstellen.

→ Beitrag ansehen